Was gehört zum Nachlass?
Zum Nachlass gehören typischerweise Vermögenswerte wie Immobilien, Konten, Wertpapiere, bewegliche Sachen und auch Verbindlichkeiten. In Deutschland geht mit dem Erbfall das Vermögen grundsätzlich als Ganzes auf den oder die Erben über.
Mehrere Erben
Wenn mehrere Personen erben, entsteht häufig eine Erbengemeinschaft. Praktisch bedeutet das: Verkauf, Verwaltung und Auseinandersetzung müssen abgestimmt werden. Vor einem Immobilienverkauf sollten Erbnachweise, Vollmachten und interne Einigung geklärt sein.
Immobilie im deutschen Nachlass
Wichtig sind Grundbuch, Erbschein oder notarielle Nachweise, Energieausweis, Pläne, Mietunterlagen, Darlehen und Zustand. Wenn ein Verkauf geplant ist, sollte auch geklärt werden, wer Termine koordiniert und wer unterschreiben kann.
Notarielle Beurkundung ist bei Immobilienverkäufen in Deutschland grundsätzlich erforderlich. Die konkrete Gestaltung gehört zum Notar bzw. zur Rechtsberatung.
Quellenorientierung
Für die allgemeine Einordnung wurden offizielle deutsche Gesetzestexte berücksichtigt, unter anderem BGB Paragraph 1922, 2032 und 2303.
BGB Paragraph 1922 | BGB Paragraph 2032 | BGB Paragraph 2303